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Taschengeld

Sämtlichen Heimbewohnern, die aufgrund eines Kostenanerkenntnisses analog SGB XII in unserem Hause betreut werden, steht ein sogen. Barbetrag (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung.

Da unsere Bewohner aufgrund ihrer Behinderungen überwiegend nicht in der Lage sind, ihr Taschengeld eigenverantwortlich zu verwalten, geschieht dies zentral in der Buchhaltung der Einrichtung. 

Die Auszahlung erfolgt an die einzelnen Gruppenbetreuer, den Bezugspersonen des Bewohners.

Diese planen gemeinsam mit dem Betreuten die Ausgabe des Geldes entsprechend seinen persönlichen Interessen und Bedürfnissen.

Bei größeren Anschaffungen werden die Eltern bzw. die gesetzl. Vertreter mit einbezogen und um Zustimmung gebeten.

Der Heimbewohner, der in der Lage ist, mit kleinen Geldbeträgen adäquat umzugehen, erhält diese zur freien Verfügung. Auch im Umgang mit Geld wird durch Üben und Anleiten versucht, verantwortliches und eigenständiges Handeln zu erreichen.

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05168 / 98 01 0

Heilpädagogisches Heim
Dr. Kruse GmbH

Stellichte 17
29664 Walsrode

Tel 05168 / 98 01 0
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